Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18112
BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21 (https://dejure.org/2022,18112)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2022 - IV ZR 14/21 (https://dejure.org/2022,18112)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - IV ZR 14/21 (https://dejure.org/2022,18112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,18112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufrechts; Herausgabe von Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 5a; BGB § 242
    Rückabwicklung eines nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufrechts; Herausgabe von Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.2021 - IV ZR 32/20

    Ausübung des Widerspruchsrechts wegen fehlender Zugehörigkeit des Versicherers zu

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21
    (1) Ebenso wie in dem durch das Senatsurteil vom 10. Februar 2021 (IV ZR 32/20, VersR 2021, 437) abgeschlossenen Revisionsverfahren kann auch hier dahinstehen, ob - wie die Beklagte meint - eine Verpflichtung eines Lebensversicherers zur Information über die Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds mit der hier einschlägigen Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. EG 2002 L 345 S. 1 ff.) unvereinbar ist.

    Weiterhin kann wie auch in dem vorgenannten Rechtstreit offenbleiben, ob eine Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds nicht möglich war, solange er tatsächlich noch nicht existierte (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2021 aaO Rn. 16).

    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 10. Februar 2021 (aaO Rn. 17 m.w.N.) bereits entschieden.

    Die vollständige und zutreffende Information über die Verpflichtung der Rechtsvorgängerin der Beklagten zur - von der Aufsichtsbehörde überwachten (§ 125 VAG a.F.) - Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Sicherungsfonds) hätte einem Interessenten schon ihrer Art nach keinen Anlass geben können, vom Vertragsschluss abzusehen, weil es sich um eine für ihn ausschließlich vorteilhafte Einrichtung handelt (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2021 aaO Rn. 18 m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21
    Auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells ist es dem ordnungsgemäß belehrten Kläger, der sich aus den genannten Gründen nicht auf eine Unvollständigkeit der Verbraucherinformation berufen kann, nach Treu und Glauben verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben: Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 32-42; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 42 ff.; Beschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21
    Auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells ist es dem ordnungsgemäß belehrten Kläger, der sich aus den genannten Gründen nicht auf eine Unvollständigkeit der Verbraucherinformation berufen kann, nach Treu und Glauben verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben: Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 32-42; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 42 ff.; Beschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 14/21
    Auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells ist es dem ordnungsgemäß belehrten Kläger, der sich aus den genannten Gründen nicht auf eine Unvollständigkeit der Verbraucherinformation berufen kann, nach Treu und Glauben verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben: Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 32-42; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 42 ff.; Beschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 30 ff.).
  • BSG, 14.12.2023 - B 4 AS 4/23 R

    Findet die Angemessenheitsfiktion des § 67 Absatz 3 Satz 1 SGB II Anwendung, wenn

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) , der auch im öffentlichen Recht gilt (BSG vom 2.11.2015 - B 13 R 35/14 R - juris RdNr 17; BSG vom 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R - BSGE 131, 153 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 20, RdNr 26 mwN) , liegt Rechtsmissbrauch unter anderem vor, wenn jemand eine bloß formal bestehende Rechtsposition ohne schutzwürdiges Eigeninteresse ausnutzt (BGH vom 10.2.2021 - IV ZR 32/20 - juris RdNr 17; BGH vom 22.6.2022 - IV ZR 14/21 - juris RdNr 18) .
  • OLG Bamberg, 21.11.2022 - 1 U 224/22

    Verwirkung des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

    Die Ausübung des Widerspruchsrechts ist insbesondere dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, wenn hiermit eine bloß formal bestehende Rechtsposition ohne schutzwürdiges Eigeninteresse des Versicherungsnehmers ausgenutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2022, Az. IV ZR 14/21, Rn. 18, juris).

    In dieser Zeit war die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf das Recht der Lebensversicherungen in zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen thematisiert worden, so dass es der Senat als ausgeschlossen betrachtet, dass dem BGH diese Thematik nicht zumindest bekannt war, als er im Juli dieses Jahres die betreffenden Entscheidungen traf (so zutreffend: Landinger/Haferkorn, VersR 2022, 1209, 1211 f.; vgl. im Übrigen BGH Urteil vom 22.06.2022, a.a.O., Rn. 16 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Die Ausübung des Lösungsrechts ist überdies rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, wenn damit eine bloß formal bestehende Rechtsposition ohne schutzwürdiges Eigeninteresse des Versicherungsnehmers ausgenutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - IV ZR 32/20, VersR 2021, 437; Urteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 14/21, NJW-RR 2022, 1117).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 11 U 102/22

    Vertragsschluss bezüglich eines Versicherungsvertrags nach dem Antragsmodell oder

    Der Senat befindet sich mit seiner Einschätzung, dass sich die Klägerin jedenfalls nach Treu und Glauben nicht auf eine unterlassene Angabe zur (Nicht-)Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds berufen kann, im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.2022 - IV ZR 14/21, Rn. 18 f.), soweit überhaupt von einer entsprechenden Angabepflicht in diesem Fall auszugehen ist (verneinend zum Beispiel auch OLG Hamm, Urt. v. 26.08.2021 - 20 U 60/21, Rn. 33 ff. und OLG Frankfurt, Urt. v. 21.06.2021 - 12 U 157/20, Rn. 57 ff.).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 102/22

    Bestehen eines Widerspruchsrechts bezüglich ein Versicherungsvertrags Inhalt und

    Da die unterstellt fehlerhafte bzw. unterbliebene Angabezu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Sicherungsfonds) schon ihrer Art nach keinen Anlass geben kann, vom Vertragsschluss abzusehen, wäre es der Klägerin nach § 242 BGB mangels schutzwürdigem Eigeninteresse verwehrt, sich hierauf zu berufen (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.2022 - IV ZR 14/21, Rn. 18 f., zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht